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Wissenswertes über:

Darlehen auch wenn die Zwangsversteigerung bereits eingeleitet ist?

Trotz aller Versuche Ihrerseits ist es dann doch passiert:

Die Bank hat Ihre Hypothekendarlehen gekündigt und die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie beantragt.

Vom Gericht erhalten Sie die Mitteilung, dass Ihre Immobilie zwangsversteigert werden soll. Gleichzeitig werden Sie über die Ihnen zustehenden Rechte belehrt. Als Schuldner steht Ihnen nach dem Zwangsversteigerungsgesetz eine Notfrist von zwei Wochen zu, in der Sie die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung beantragen können. Haben Sie die einstweilige Einstellung rechtzeitig innerhalb der Notfrist beantragt, kann das Gericht die Zwangsversteigerung bis zu sechs Monate aussetzen.

Wir empfehlen, den Einstellungsantrag in jedem Fall zu stellen. So gewinnen Sie Zeit. Handeln Sie schnell, um die zweiwöchige Notfrist auch einzuhalten.

Das Gericht wird ihrem Antrag entsprechen, wenn sie glaubhaft machen können, dass durch die Einstellung die Zwangsversteigerung vermieden werden kann.

Hierzu müssen Sie darlegen, dass Sie nach Ablauf der gewährten Frist dazu in der Lage sind, Zahlung zu leisten. Je plausibler Sie das tun, umso höher ist die Chance, dass Ihr Antrag vom Gericht zugelassen wird und Ihre Immobilie vorerst nicht zwangsversteigert wird. Mögliche Gründe wäre z. B. eine Erbschaft, die zur Auszahlung kommt, ein neuer Job, mit dem die Rückstände ausgeglichen werden oder ein Umschuldungsdarlehen, welches beantragt wurde. Das einfache Anbieten von Ratenzahlungen reicht in der Regel nicht aus, da der Gläubiger hier mit Verzögerungen rechnet und die Einstellung, die Sie beantragt haben, ablehnen wird.

Hat das Versteigerungsgericht die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung, die sie in der Notfrist beantragt haben, zugelassen, können Sie sich in Ruhe um die notwendigen Schritte kümmern.

Wir helfen Ihnen dabei, ein Umschuldungsdarlehen zu organisieren und die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Unter einer Vielzahl von Anbietern suchen wir einen neuen Finanzierungspartner für Sie heraus. Wir prüfen die Konditionen und die Kreditbedingungen und stellen sicher, dass das gewünschte Umschuldungsdarlehen Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht. Sind die Verträge unter Dach und Fach, zahlen sie Ihre Altverbindlichkeiten einfach zurück und die Zwangsversteigerung ist vom Tisch.

Ist die Notfrist von zwei Wochen verstrichen oder hat das Gericht den Antrag auf einstweilige Einstellung nicht zugelassen, wird das Versteigerungsverfahren weiter fortgeführt.

Über einen Gutachter wird nun der Wert der Immobilie ermittelt und festgesetzt. Anschließend kommt es zum Versteigerungstermin. Vom Versteigerungsantrag Ihrer Bank bis hin zum Termin, in dem Ihr Haus oder Ihre Wohnung schlussendlich versteigert werden sollen, vergeht noch eine gewisse Zeit. Je nach Auslastung der Gerichte kann dies durchaus mehrere Monate dauern.

In dieser Zeit sollten Sie sich unbedingt weiterhin um eine Umschuldung bemühen.

Auch im laufenden Versteigerungsverfahren können Sie die Immobilienfinanzierung bei Ihrer Bank noch ablösen.

Sind sämtliche Verbindlichkeiten beglichen, wird der Gläubiger das Zwangsversteigerungsverfahren einstellen.

Sicher fragen Sie sich nun: "Was kann ich tun".

Scheuen Sie nicht, uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, wenn Ihre Immobilie zwangsversteigert werden soll.

Haben Sie die einstweilige Verfahrenseinstellung innerhalb der Notfrist beantragt, können wir durch unsere angeschlossene Anwaltssozietät in Verbindung mit einer unverbindlichen Darlehenszusage bei Gericht die Zwangsversteigerung stoppen lassen. Wir haben mit unserem Know-how schon viele Immobilien gerettet.

Ganz egal in welcher Phase der Versteigerung sich Ihre Immobilie befindet - solange der Zuschlag nicht rechtskräftig erteilt wurde, besteht noch Hoffnung.

Wir helfen Ihnen dabei, eine tragfähige Umschuldungsfinanzierung zu bekommen, damit Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung weiterhin behalten können. Je eher Sie sich bei uns melden, umso schneller können wir mit Ihnen eine gemeinsame Lösung erarbeiten.