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Wissenswertes über:

Gründe für eine Zwangsversteigerung von Haus und Wohnung

Eine Immobilienfinanzierung mag noch so solide geplant sein - es kann durch unvorhergesehene Ereignisse, die sich nicht abwenden lassen, immer zu Problemen kommen. Schicksalsschläge wie der Tod eines Partners, private Probleme, Einkommens- und Arbeitsplatzverlust, eine Scheidung oder Trennung und vieles mehr können dazu führen, dass die Hypothekendarlehen nicht mehr bezahlt werden können. Lassen sich die Einkommensverluste nicht kompensieren und ist eine Einigung mit der Bank nicht möglich, ist die Zwangsversteigerung durch die Bank unausweichlich und kaum zu verhindern.

Zwangsversteigerung vom Haus wegen Scheidung

Lassen Sie sich von ihrem Partner scheiden, stellt sich die Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung passieren soll. Oft gibt es Streit über die finanziellen Regelungen im Zuge der Scheidung. Auch wer weiterhin die Immobilie bewohnen darf, wird oft erbittert ausgefochten. Nicht selten stellt einer der Partner die Zahlungen einfach ein. Und selbst wenn es keinen Streit gibt, reichen die finanziellen Mittel oft nicht aus, um zwei getrennte Haushalte plus die Immobilienfinanzierung zu bezahlen. Da die Raten für die Hypothekendarlehen trotz der Trennung weiter pünktlich fällig sind, droht die Bank bei Rückständen damit, dass sie die Zwangsversteigerung einleitet. Hier gilt es rechtzeitig tätig zu werden, damit Sie die Zwangsversteigerung abwenden und verhindern können.

Zwangsversteigerung vom Haus wegen Tod eines Partners

Der Verlust des Partners bedeutet für viele, dass sie die monatlichen Belastungen für die Immobilie nicht mehr alleine stemmen können. Gerade wenn noch Kinder betreut werden müssen und keine Risikolebensversicherung zur Auszahlung kommt, ist es schwer, ausreichend Geld für die monatlichen Raten aufzubringen. Der Alltag muss neu organisiert werden, die Trauer muss überwunden und die Finanzen geklärt werden. Zu dem Tod eines Partners, der emotional verkraftet werden muss, kommt dann noch die Sorge hinzu, dass das eigene Zuhause zwangsversteigert wird. Dieses noch zu stoppen und abzuwenden, ist in der Situation für viele fast unmöglich.

Zwangsversteigerung vom Haus wegen Arbeitsplatzverlust und andere Einkommensverluste

Die Kündigung des Jobs, Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust durch Firmeninsolvenz, der Wegfall von staatlichen Leistungen wie Kindergeld und andere Einkommensverluste schmälern das Einkommen deutlich. Auch Selbständige können Probleme bekommen, wenn Ihnen Aufträge wegbrechen, Kunden wegbleiben oder durch Kostensteigerungen zu wenig Gewinn für die Immobilienfinanzierung übrig bleibt. Einkommensverluste abwenden und verhindern ist oft nicht so einfach möglich. Dauert eine Durststrecke zu lange, hängt die drohende Versteigerung der Immobilie wie ein Damoklesschwert über dem Kopf.

Zwangsversteigerung aus Sicherungshypotheken

Es kann vorkommen, dass man unerwartet eine große Summe Geld aufbringen muss. Dies sind beispielsweise Ausgleichszahlungen bei einer Trennung, übernommene Bürgschaften, hohe Steuernachzahlungen, Zahlungen aus verlorenen Gerichtsprozessen, notwendige teure Anschaffungen und Ähnliches. Kommt man dieser Zahlungsverpflichtung nicht nach, folgt ein Mahnverfahren. Mit dem erzielten Vollstreckungstitel können sich die Gläubiger eine Sicherungshypothek auf eine Immobilie eintragen lassen. Aus dieser Sicherungshypothek kann die Zwangsversteigerung eingeleitet werden. Eine Aufhebung lässt sich nur vermeiden und abwenden, wenn die offene Summe zurückgezahlt wird.

Zwangsversteigerung aus öffentlichen Lasten

Für Immobilien sind sogenannte öffentliche Lasten zu zahlen. Dies sind z. B. Erschließungs-, Ausbau-, Straßenbaubeiträge oder die Grundsteuer. Wird etwa eine Straßenerneuerung durchgeführt, müssen die anliegenden Grundstückseigentümer die oft erheblichen Kosten anteilig übernehmen. Werden diese nicht beglichen, kann die Kommune in die Versteigerung gehen. Abwenden kann man dies nur durch das Begleichen der angefallenen Beiträge.

Sie sehen: gibt viele Gründe dafür, dass die Zwangsversteigerung von Haus und Wohnung beantragt wird.

Scham ist hier fehl am Platz. Wichtig ist, sich Unterstützung zu holen. Sehr oft lässt sich die Zwangsversteigerung abwenden, wenn man rechtzeitig tätig wird.